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Wozu braucht eine Republik eine Regierung?

Allgemein herrscht Einigkeit über den Aufbau einer Republik. Erfahrungen führten zu der Erkenntnis, daß es notwendig ist, die Gesetzgebung (Legislative) und die ausführenden Staatsorgane (Exekutive) zu trennen. Diese Trennung vermeidet die Willkür, die eintritt, wenn man sich für jeden Fall die passenden Gesetze maßschneidert. Der grundlegenden Forderung nach Gleichbehandlung aller Fälle kann man nur nachkommen, wenn Gesetze festgeschrieben sind. Historisch gesehen entwickelte sich die ausführende Gewalt aus der Regierung, die einst die mächtigste Gruppe in der Gesellschaft stellte. Je mehr Information in Gesetzen gespeichert wurde, desto näher kam man dem Ziel, Willkürhandlungen der Regierung zu unterbinden. Dieses Prinzip der Gewaltentrennung gilt als wesentliche Grundlage einer Republik, eines von Gesetzen gesteuerten Staates.

Betrachtet man diese Tendenz aus dem Blickwinkel der Entwicklung komplexer kybernetischer Systeme, so fällt auf, daß die Speicherung aufgenommener Information in Gesetzen erfolgt. Erfahrungen werden in Gesetzen festgeschrieben und bei Bedarf abgerufen. Der Zwang zur Trennung der Gewalten führt also zu einer stabilen Speicherung, zur Ansammlung von Information und langsamen Minimierung der Möglichkeit für Regierungswillkür.

Im Laufe dieser Entwicklung wird das Verhalten des Staates in Gesetzen gespeichert und die Handlungsfreiheit der Regierung wird durch diese mehr und mehr eingeschränkt. Bald drängt sich die Frage auf, welche Aufgaben eine Regierung hat. Diese Frage setzt indirekt voraus, daß der Regierung überhaupt einmal Aufgaben erteilt wurden. Ruft man sich die Entstehungsgeschichte der Regierung ins Gedächtnis, dann stellt man fest, daß es genau umgekehrt war, daß die Regierung als übriggebliebener größter Räuber im vorausgegangenen Machtkampf keine Aufgaben übernommen hat sondern aus eigenem Antrieb handelte. Auf dem Wege zu einem von Bürgerwillen und Gesetzen gesteuerten Staat müssen wir die Entscheidungsfreiheit der Regierung an dieser Stelle hinterfragen.

Zeigt die Entwicklung in Richtung eines stabilen Verhaltens ist doch die Regierung selbst ein Unsicherheitsfaktor, der nur seine Berechtigung hat, wenn man die Regierung braucht und ihre Funktion nicht ersetzen kann. Notwendig ist nur die Funktionen der Kräftekonzentration im Kriegsfall, die eine Republik mit dem Einsetzen eines Kriegsherren erledigen kann.

Zur Zeit besteht noch die ererbte Sitte der Regierung, als Teil der Exekutive, Gesetze bei der Legislative nach Bedarf zu bestellen. Dies ist nicht nur eine überholte Funktion, die aus der Zeit der Vergewaltigung der Bevölkerung eines Staates durch die Regierung stammt, sie ist auch ein eklatanter Verstoß gegen den Gedanken der Gewaltentrennung. Die Regierung setzt über die unglückliche Verquickung von Legislative und Exekutive ihre Vorstellungen durch. Am Beispiel der Bundesregierung seien einige Übergriffe dieser Art genannt:

An dieser kleinen Aufzählung wird schon klar, daß die Regierung in der Republik den Gedanken der Republik pervertiert. Sie nutzt ihren Freiraum, der sich nur unter Mißachtung der Gewaltentrennung ergibt, der Republik ihren Willen aufzuzwingen. Die Schädlichkeit ergibt sich aber noch aus einem anderen Aspekt. Gespeicherte Information ist Erfahrung der Republik. Sie stabilisiert das Verhalten. Richtet sie sich nicht danach, so verzichtet sie auf diese Erfahrung. Sie probiert neu. Sie mißachtet vorliegende Erfahrung und verschlechtert damit die Steuerungsfunktion der Republik. Mangelndes Wissen schlägt sofort auf die Republik durch. Es zeichnet sich auch durch wirkungslose Regelungen aus, die die Republik lediglich durch Steuer und Arbeitsaufwand belasten. Dazu einige Beispiele anhand der Bundesregierung:

Wir haben also als notwendige Funktion die Machtkonzentration im Kriegsfall. Dieser stehen die klaren Verstöße gegen den Bürgerwillen, die Schäden durch inkompetente Eingriffe und die Schäden durch nutzlose aktionistische Eingriffe gegenüber. Die Frage eines Kriegsherren kann in einer Republik durch Gesetze geregelt werden, sie muß durch Gesetze geregelt werden. Die Vorstellung, daß eine Gruppe, die ihren Willen ungeachtet der Bürger durchsetzen kann durch flexible Entscheidungen positives für die Republik bewirken kann und wird ist ein Trugschluß. Inkompetente und wirkungslose Entscheidungen zeigen das. Diese sind das eine, klare Verstöße gegen die Selbstbestimmung, Freiheit und Vermögen der Bürger kommen noch dazu. Des weiteren ist eine solche Regierung der Angiffspunkt von gesellschaftlichen Gruppen, die religiöse, ideologische und wirtschaftliche Vorteile durchsetzen wollen. Die Regierung ist also außerdem noch ein Sicherheitsrisiko.

Alles in allem ist dieses Rudiment aus alten Machtkämpfen für eine Republik nicht mehr tragbar. Die Schäden, die sie anrichtet, sind gewaltig. Ein Nutzen ist nicht benennbar. Ihre notwendigen Funktionen sind in Gesetze zu gießen. Wo wirklich flexibles Handeln benötigt wird können fallbezogen Kommissionen eingesetzt werden, streng nach Bürgerentscheid.

Erst eine Republik ohne Regierung ist also ein von Gesetzen gesteuerter Staat, eine Republik. Es ist längst an der Zeit, die Funktion der Regierung in einer Republik zu hinterfragen und die Entwicklung der menschlichen Gesellschaft konsequent bewußt fortzuführen.

Exekutive:
Staatsorgane, die Gesetze anwenden und durchsetzen.
Gewaltentrennung:
Die Gesetzgebung, die Legislative, muß von der Anwendung der Gesetze, der Exekutive, streng getrennt sein, um Gesetzgebung nach Wunsch zu verhindern.
Legislative:
Gesetzgebung
Regierung:
Das Regierungskabinett besteht in der Bundesrepublik aus Bundeskanzler und den Bundesministern.
Republik:
Mit Republik bezeichnet man einen von Gesetzen gesteuerten Staat. Die Gesetzgebung ist in den Händen der Bürger.


Carsten Thumulla
Roßlau, den 15.9.2011
 
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