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Die Verfassung von Erewhon erklärt

Verfassung von Erewhon

Was ist Recht?
Wer Macht über Menschen hat will die Beherrschten zu bestimmten Verhaltensweisen zwingen. Das ist das Kennzeichen von Macht. Damit die Machtfrage nicht in jedem Einzelfall ausgefochten werden muß vereinfacht es die Sache, wenn diese Verhaltensweisen festgelegt sind. Diese vorbestimmten Verhaltensweisen nennt man Recht. Macht setzt also Recht – niemals umgekehrt!
Es verleiht aber auch ein vorhandenes Recht eine gewisse Macht. Diese Macht ist eine Ableitung der das Recht setzenden Macht. Man beruft sich dann auf diese und zwingt die oberste Macht zur Durchsetzung seiner Ansprüche.
Damit wird klar, daß man ein Recht nur durchsetzen kann, wenn eine Macht an dieser Durchsetzung Interesse hat. Findet man diese nicht, so hat man nur das Recht, einen theoretischen Anspruch.

Nun gibt es viele Rechtsräume, das Völkerrecht, die Menschenrechte, Verfassungsrecht, Privatrecht, Staatsrecht, Handelsrecht, Naturrecht, Vernunftrecht... – daß da noch jemand durchblickt glaube ich nicht. Besonders verworren ist die Lage in Deutschland – zumindest in dem, was davon nach zwei Weltkriegen übrig ist. Einiges ist gültig – oder auch nicht, Verträge sind gültig – oder auch nicht. Machthaber setzen auch gültiges Recht nicht durch, Juristen streiten jahrelang, manchmal jahrzehntelang. Alles in allem ist es ein Trümmerhaufen, in dem Rechtsfindung Glückssache ist und der Willkür von Juristen und Machthabern unterliegt. Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit sind ein Witz. Darauf zu zählen wird zu einem Glücksspiel. Varianten, unverstandene Definitionen, Änderungen, verpennte Zusammenhänge, Willkür, Verfahrensspielchen... würzen die Sache. Wie will man sich in diesem Chaos orientieren?

Eigentlich soll eine Verfassung die oberste Regelung für eine Gemeinschaft sein. Das wird auch gern auf einen Staat bezogen, also eine Gemeinschaft, die ein gewisses Gebiet verteidigt.
Damit wird diese Verfassung zu einer Handlungsanweisung oder einer Handlungsrichtlinie oder zu einem verinnerlichten Vorgehen dieser Gemeinschaft.
Ist sie als geschriebene Verfassung da, so muß sie durch die Regierung, die oben genannte Macht, durchgesetzt werden. Das Mittel dieser Durchsetzung wäre die Justiz – das unzuverlässigste Mittel, das man sich vorstellen kann. Die Justiz mißbraucht ständig die ihr anvertraute Macht im eigenen Interesse, das wäre die Ausweitung eigener Macht, die Auslegung der Gesetze in eigenem Interesse, das Auskämpfen von Machtkämpfen innerhalb des Justizapparates... Weiterhin werden alle Möglichkeiten, die sich bieten, für andere Machtkämpfe in der Gesellschaft benutzt.
Dieses Weiterleiten ist folglich ein sehr problematischer Punkt – unklare Definitionen, Machtspielchen...

Ein weiteres Problem ist, daß sich der Staatsapparat, die Regierung und alle anderen Gruppen aus den Festlegungen herausgelassen sehen wollen. Versucht die Verfassung Tötung von Menschen zu verbieten wollen einige eine Ausnahme, Regierung, Justiz, religiöse Gruppen und so weiter. Mit der ersten Ausnahme fällt schon der gute Vorsatz.
Wie kann eine Gesellschaft Mord mit Tod ächten, ohne den Mörder zu ermorden?
Es geht nicht!
Wenn man das Töten ächten will kann man das nicht durch Töten tun. Diesen einfachen Zusammenhang verstehen viele Menschen nicht. Sie wollen der Gesellschaft das Töten in diesem Fall erlauben und verstehen nicht, daß sie das Problem damit nicht lösen sondern weitere Probleme schaffen.
Ein Gesetz muß für alle gelten.
Gesetze müssen so weit wie möglich auf die Grundregel, die sie wiedergeben sollen, reduziert werden. Alle Menschen, alle Gruppen in der Gesellschaft, die Regierung und der Staatsapparat haben sich danach zu richten. Hat man eine Ausnahme gemacht, so wird diese Ausnahme durch die Mitspieler ausgeweitet, aufgeweicht, mißbraucht, umdefiniert...
Das, was man allgemein Rechtsstaat nennt, ist nur ein frommer Wunsch, wenn Gesetze nicht ebenso für die Regierung und den Staatsapparat und die Bediensteten und die Justiz gelten.
Machen Gesetz oder Gerichte Unterschiede so legt man den Keim des Streits und des Unterganges in die Gesellschaft. Jeder Zwang, etwas entscheiden zu müssen, bringt weiteren Streit, die Möglichkeit der Korruption, Mißgunst und so weiter in die Gesellschaft. Es ist ein Grundfehler, eine Institution einzurichten, die Streitfälle entscheidet und davon lebt. Ehrenamtliche Schiedsstellen, also Schiedsstellen, die nicht von dieser Tätigkeit leben, sind hinnehmbar, denn sie haben an einer Streitausweitung kein Interesse.
Allgemein muß geschrieben werden, daß man Entscheidungen strengstens auf das unbedingt notwendige Minimum beschränken muß. Jegliche Ausweitung darüber hinaus belastet die Gesellschaft.

Nun wäre zu klären, was ein guter Artikel in diesem Sinne ist.
Der Artikel muß das Problem der Definitionen lösen. Das bedeutet, daß er alle in ihm verwendeten Begriffe so klarstellt, daß es keinen Weg vorbei gibt, auch nicht bei böswilliger Auslegung. Den Definitionen ist also größte Aufmerksamkeit zu widmen. Sie sind der Königsweg für Justizwillkür. Um diesen Weg abzusperren dürfen nur die notwendigsten Begriffe verwendet werden und diese sind an Ort und Stelle klarzustellen, möglichst unmißverständlich. Natürlich hat eine Justiz, die die Möglichkeiten willkürlicher Entscheidungen ausweiten will, kein Interesse an klaren Grundlagen. Können Begriffe nicht unmißverständlich geklärt werden, so ist auf sie zu verzichten, notfalls ist auf den gesamten beabsichtigten Artikel zu verzichten.

Artikel der Verfassung oder Gesetze haben für alle Institutionen und alle Menschen gleich zu gelten. Ansonsten produziert man Spannungen. Ist dies nicht möglich, so ist der Verzicht auf einen Artikel oder ein Gesetz der bessere Weg. Die Nachteile durch fehlende Regelungen sind allgemein geringer als die Anhäufung von Spannungen in der Gesellschaft, die auf unzureichende Regelungen zurückzuführen sind.

Es dürfen keine Widersprüche zwischen den Artikeln auftreten. Das kann man erreichen, indem die Berührungspunkte der Artikel minimiert werden. Jeder Artikel regelt einen eigenen Bereich. Weniger ist mehr.

Es geht grundsätzlich darum, die Anzahl von notwendigen Entscheidungen zu minimieren. Nur so kann man die Qualität der Entscheidungen erhöhen. Eine massenhaft entscheidende Justiz liefert auch massenhaft Fehler. Entscheidungen und Fehler vermehren sich. Die Idealvorstellung ist, ohne eine Justiz auszukommen.

Die Macht, die Recht setzt, kann in einer Gesellschaft, in der die Bevölkerung souverän ist, nur diese Bevölkerung sein. Nun kann diese Bevölkerung keine Gerichtsprozesse halten. Die Justiz, als Vertretung, soll ja so klein wie möglich gehalten werden. Das kann nur erreicht werden, wenn die Verfassung so weit wie möglich in eben dieser Bevölkerung verankert ist. Jeder soll sich zu ihr bekennen. Jedes Gericht muß auch Verfassungsgericht sein, so daß ein solches überflüssig wird. Nur so können Gerichtsverfahren mit völlig abgehobenen oder bevölkerungsfeindlichen Ergebnissen vermieden werden.
Falsche Denkweise und falsche Formulierung von Gesetzen sind also die Quellen für die jetzigen Zustände. Der Anspruch, alles regeln zu können und zu müssen, bringt eine Gesetzesflut hervor, die keiner mehr beherrscht und die das Gegenteil dessen liefert was sie soll.

Es ist wie beim Programmieren, auch wenn das viele Programmierer nicht nachvollziehen können. Man muß zuerst das Problem auf das Minimum reduzieren und sich auf das Minimum konzentrieren. Wie viele Programme werden Gesetzeswerke zu Türmen von Babel. Sie wachsen und wachsen und wachsen an unwesentlichen Stellen. Die Grundfunktionen sind nicht stabil aber an Spielereien verliert sich der Programmierer – wie der Gesetzgeber.
Eben das darf nicht passieren.
Und es sind nicht nur die Programme. Wußten Sie, daß Sie hier die schnellsten Webseiten der Welt vor sich haben? Genau so ist es. Jede einzelne Seite enthält nur das wesentliche, den Text. Heutzutage beinhalten Webseiten hunderte von Kilobyte Werbung, Programme, Designs, Spielereien, Fenster, Einblendungen und so weiter, wenn man nur 200 Byte lesen will. 99,99% sind unbestellter Schmutz. Und so ist das in der Gesetzesflut. Deshalb passieren mehr Fehler als es Gesetze und Verordnungen gibt – und es gibt sehr viele.
Minimalistisch bedeutet folglich, einfach und übersichtlich, gut und sicher funktionierende Grundfunktionen, keine Spielereien, kein Schnickschnack. Und das muß nicht nur in Programmen sondern auch in Gesetzen durchgesetzt werden.

Im Prinzip genügt Kants Forderung. In der Verfassung von Erewhon wird diese aufgespalten, um anwendbar zu sein.
Der Souverän, die oberste Macht, muß sie verinnerlicht haben und er darf nicht die Macht haben, fallabhängig Artikel nicht zu beachten. Deshalb ist eine Rückführung auf jeden einzelnen Bürger notwendig – also: "Ich werde...".
Die Anbindung an den Bürger soll sicherstellen, daß eine Justiz weitgehend machtlos ist in Bezug auf Rechtsauffassungsverdrehung, Falschbenutzung von Definitionen. Eine Berichtigung eines Fehlurteils läge immer in der Luft.

Ein Beispiel gefällig?
„Nazi-Schlampe“ durfte Alice Weidel sogar mit gerichtlicher Billigung genannt werden, da es sich nach Ansicht der Richter um Satire gehandelt habe.
Jörg Kürschner jungefreiheit.de
https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2018/das-knirschen-wird-lauter
Es ist also Satire, wenn der Justiz eine Beschimpfung gefällt?
Drecksjustiz – aber nur satirisch gesehen.

Eine Verfassung muß im Souverän verankert sein. Der Souverän muß die Einhaltung der Verfassung ständig selbst überprüfen und sicherstellen. Delegieren kann man diese Aufgabe nicht, ohne die Gefahr des Mißbrauchs und der Fehlinterpretation hervorzurufen.

Eine Verfassung, die durch eine verfassungsgebende Versammlung eingesetzt werden soll, muß alle mitnehmen. Man muß alle Menschen zusammentreiben mitsamt der zögernden, der Gegner, der begeisterten... Die Minderheit muß dann durch die Mehrheit gezwungen werden. Ohne Zwang geht das nicht.
Dieses Verfahren umgeht das Problem. Wer zustimmt wird Träger des entsprechenden Verfassungsartikels und wird ihn in der Gesellschaft verteidigen.

Also nochmal kurz, ein guter Artikel im Sinne dieser Verfassung soll:

  • die Bevölkerung zum Träger des Artikels machen(Die Formulierung: "Ich werde...")
  • die Bevölkerung zum Richter über diesen Artikel machen(Die Formulierung: "Ich werde alle Verstöße...")
  • in der Formulierung direkt auf den zu regelnden Tatbestand abzielen, so daß der Sinn der Formulierung möglichst schwer zu umgehen ist.
  • klare und jedem verständliche Worte verwenden. Die verwendeten Begriffe müssen definiert werden. Die Definition ist Bestandteil des Artikels.(siehe Artikel Eigentum)
  • Versuche der Uminterpretation und Aufweichung schon im Ansatz verhindern.(Die Formulierung: "Ich werde mich jedem Versuch, Rechte zu etablieren, die Mord rechtfertigen, entgegenstellen.")
  • dem Artikel entgegenstehende Gesetze, Vereinbarungen und so weiter, die diesen untergraben sollen, als nichtig erklären, da es keine Instanz gibt, die über Untergrabungsversuche urteilen könnte, da jede Instanz selbst der Gefahr der Untergrabung unterliegt. Die Träger der Artikel und damit der Verfassung müssen das selbst entscheiden. Die Erklärung der Nichtigkeit sperrt Untergrabungsversuche ab.(Die Formulierung: "Verträge, die Klauseln gegen Dritte enthalten, sind insgesamt nichtig, auch wenn der Bestand der Wirksamkeit mit einer heilenden Klausel versucht wird.")
  • unerwünschte Verhaltensweisen blocken, indem er ihren Lohn verbietet.(siehe Artikel Hilfeleistung) Jemand, der über eine Hilfeleistung froh ist, wird aus Dankbarkeit eine Gegenleistung bringen.("Eine Hilfe wird dann zur Hilfe, wenn sie der Betroffene als Hilfe akzeptiert hat.") Dieser Artikel unterbindet Geschäftsführung ohne Auftrag ohne sie zu erwähnen. Der Artikel Selbständigkeit schließt Interessen Dritter aus.
  • ein möglichst selbständiges Gebiet regeln, das möglichst geringe und nur indirekte Berührung mit anderen Gebieten hat. Es soll eine Verfassung entstehen, die ein orthogonales System darstellt. Nur dann kann Ordnung gehalten werden und Änderungen sind möglich. Ansonsten würden Änderungen massenhaft Nebeneffekte nach sich ziehen.
  • gegen Untergrabung und Ausweitung von Ausnahmen absolut formuliert sein.(Beispiel: "Automatische Waffen bis zehn Schuß in Folge, Messer, Schwerter, Lanzen, chemische Abwehr, Modelltechnik, Phototechnik, Rüstung, Helme, informationsverarbeitende Anlagen und Laser sind allgemeine Waren und können dem allgemeinem Zugriff durch diesen Artikel nicht entzogen werden.")
  • darauf achten, keinen wachsenden Problembaum zu erzeugen. Jede Entscheidung, die nicht in dem Artikel getroffen wird, zieht weitere Entscheidungen nach sich. Der Artikel muß dafür sorgen, daß nur eine einzige Entscheidungsebene für die Fälle entsteht, die nicht durch die Formulierung im Artikel selbst entschieden sind. Instanzen von Gerichten darf er nicht zulassen. Die Bevölkerung trägt die Verfassung und entscheidet, was ihr entspricht. Eine Gerichtsebene kann eingerichtet werden. Die Formulierung ist auf diese eine Ebene auszurichten. Eine Reparaturebene für diese Ebene soll nicht existieren, denn sie untergräbt die Rechtssicherheit, und kein Artikel darf sich auf eine solche beziehen. Probleme regeln ausschließlich diese Verfassung und diese eine Gerichtsebene anhand spezieller Gesetze.

Carsten
21.5.2018

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