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Kommaregeln

Kommaregeln

Ein Komma setzt man

  • zwischen den Gliedern einer Aufzählung, außer dem letzten mit “und” eingeleiteten,
  • um Appositionen, Interjektionen, nähere Bezeichnungen, Erläuterungen und ähnliche Erweiterungen, sowie eingeschobene Nebensätze herum,
  • vor Nebensätzen, die duch eine Subjunktion (das hieß früher nebensatzeinleitende Konjunktion) eingeleitet werden,
  • vor Nebensätzen, die durch ein Relativpronomen eingeleitet werden,
  • zwischen Hauptsätzen, die mit einer Konjunktion verbunden sind (Früher hieß dies hauptsatzeinleitende Konjunktion. Hauptsätze erkennt man daran, dass sie allein stehend einen sinnvollen Satz ergeben.),
  • vor erweiterten Infinitiven (das sind Infinitive mit einem Objekt oder einem Adverbiale) und Infinitiven mit um zu, die einen finalen Nebensatz kennzeichnen,
  • und vor Gegensätzen wie “sondern”, “außer”, “dagegen”, “statt”.

Ein Komma setzt man nicht

  • vor mit “und” oder “oder” eingeleiteten Nebensätzen, obwohl ein finites Verb enthalten ist,
  • vor einem einfachen Infinitiv.

Die neuen Regeln haben die Hauptsatz-Trennung gelockert und die des erweiterten
Infinitivs. Hier soll Verständlichkeit das Kriterium sein.

Um damit etwas anfangen zu können, muss man wissen, was einen Nebensatz von einem Hauptsatz unterscheidet. Man muss wissen, was eine Apposition ist und was ein Infinitiv. Also sind grammatische Grundbegriffe auch für die so formal erscheinende Zeichensetzung unabdingbar.

Gunhild Simon
5.09.2008

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