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Pfand und Unterpfand

Das Pfand ist ein Wort des Alltags: Flaschenpfand, Dosenpfand, Gläserpfand in Gartenwirtschaften oder bei Volksfesten, Pfand für den Einkaufswagen. Pfand beim Pfänderspiel, Verpfänden von Wertgegenständen im Leihhaus.

Pfand ist zunächst einmal eine Sache, die gegeben wird, um eine Verpflichtung zu sichern.

Das ist bei Flaschen und Dosen ein im Vorwege entrichteter Geldbetrag, der herausgegeben wird, sobald man das Pfandgut zurückgibt. Dabei geht es um den Umweltschutz, die Verhinderung der Entsorgung belastender oder wiederverwertbarer Materialien im Müll.

Die klassischen gläsernen Pfandflaschen, die zwecks Wiederverwendung zurückgebracht wurden, sind außergewöhnlich geworden gegenüber den Plastikflaschen, die in eigens konstruierten Automaten schon verwertungsgerecht aufbereitet werden.

Einkaufswagen, Trolleys, Spinde lassen sich nur gegen ein Münzpfand entriegeln, oder verschließen. Auf umgekehrtem Weg wird das Pfand eingelöst. Für diese Funktionen gibt es bereits spezielle Chips, die wenigstens symbolisch vergleichbar zu bezahlen sind.

Im Leihhaus oder beim Pfandleiher geht es darum, sich Bargeld, einen Kredit, gegen einen Wertgegenstand, den man als Pfand hinterlässt, zu leihen. Der Pfandleiher lässt sich bei der Auslösung des Pfandes das Geld verzinst zurückzahlen.

Beim Pfänderspiel ergibt sich das Amusement daraus, für Fehler mit Gegenständen des persönlichen Besitzes zu “bezahlen”. Die Auslösung wird durch Leistungen erbracht, die die Mitspieler zum Lachen bringen sollen.

Dem Pfand gegenüber steht das Unterpfand. In mittelhochdeutscher Zeit war Unterpfand ein Rechtsausdruck. Es gab in Abgrenzung zu pfant das unterpfant. Während das Pfand beim Gläubiger blieb, befand sich das Unterpfand in der Hand dessen, der ein Versprechen gab.[1]

Unterpfand ist uns vertraut aus der deutschen Nationalhyme: “Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand”. [2] Auch ein Kind wird gelegentlich als “Unterpfand” der Liebe, Zusammengehörigkeit, Unverbrüchlichkeit verstanden. In einem Kirchenlied heißt es: ” Und meines Glaubens Unterpfand ist, was er selbst verheißen … Was er verspricht, das bricht er nicht …”. [3] Hier geht es also jeweils um Werte. Es geht um Glück, dessen Gewähr Einigkeit, Recht und Freiheit sind. Es geht um Liebe, deren Zeichen ein Kind sein kann. Es geht um Verheißung, geborgen zu sein in Gottes Hand.

Das Unterpfand ist Zeichen, Gewähr, Garantie. Es ist der Ausdruck für die Gültigkeit eines ideellen Wertes. Es ist der Beweis für eine abstrakte Verpflichtung, deren konkrete Einlösung damit besiegelt wird.

Die Übertragung der ehedem dinglichen Bedeutung von Unterpfand in den Bereich höherer Werte verweist auf einen inzwischen gehobenen Sprachgebrauch. Es ist also weniger das vermeintliche Pathos, das die beiden Begriffe voneinander trennt, als eine historische Unterscheidung, denen unterschiedliche Rechtsauffassungen und Abstraktionsebenen zugrundeliegen.

[1] “Pfand bezeichnet eigentlich die beweglichen Güter, welche man dem Darleiher einer Geldsumme übergibt, zu dem Zwecke, daß dieser eine Bürgschaft für die rechtzeitige Rückzahlung der geliehenen Summe habe. Unterpfand bezeichnet aber nur unbewegliche Güter, die dem Darleiher zu demselben Zwecke nicht übergeben, sondern verschrieben werden; es ist eine Übersetzung von Hypothek (gr. hypothêkê, Unterlage). Im weiteren Sinne werden beide Ausdrücke überhaupt von dem gebraucht, was man jemand als Bürgschaft für die Erfüllung eines Versprechens gibt. In dieser weiteren Bedeutung unterscheidet sich Unterpfand und Pfand dadurch, daß es besonders da angewendet wird, wo es sich um wichtige und bedeutende Versprechungen und infolgedessen auch um die Verpfändung von Dingen handelt, die hohen Wert haben, während Pfand auch bei unbedeutenden Dingen gesagt wird.”
(Aus Johann August Eberhards synonymischem Wörterbuch, 1910)

[2] Heinrich Hoffmann von Fallersleben: Lied der Deutschen

[3] EG 374 Ich steh in meines Herren Hand, 5.

Gunhild Simon
15.02.2009

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