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Schuld und Sühne – sich strafbar oder schuldig machen?

Zwei Adjektive, die inhaltlich miteinander verknüpft sind: strafbar und schuldig. Aus Schuld erwächst Strafe.

Eine Handlung ist strafbar, wird mit Strafe bedroht, wenn sie gegen gegen das Gesetz verstößt. Sie trägt, das kommt in dem Suffix -bar zum Ausdruck, den Makel der Strafwürdigkeit, der Stafbarkeit. Sie ist unter Strafe gestellt. Daraus ergibt sich: Man macht sich strafbar, indem man Rechtsnormen missachtet. Man wird bestraft, wenn die Übeltat verfolgt wird.

Ein anderer Begriff ist der der Schuld. Es bedeutete ursprünglich Verpflichtung zu einer Leistung – Dienst, Abgabe, Buße, Strafe. Daraus hat sich die moralische Bedeutung von Sünde, Vergehen entwickelt. Schuld hat seine sprachliche Wurzel in dem Verb sollen. Das kommt in dem Begriff Soll, so wie es in Soll und Haben gebraucht wird, aber auch in englisch shall, should zum Ausdruck. Wenn man eine Schuld trägt, ist man also schuldig.

Aus der inhaltlichen Nähe zueinander hat sich eine sprachliche Verwirrung entwickelt. Die beiden Wendungen “sich strafbar machen” und “sich einer Sache schuldig machen” haben sich miteinander vermengt, sodass es zu einer zwar gebräuchlichen, aber fehlerhaften Formulierung gekommen ist.

Jemand begeht eine strafbare Handlung. Er macht sich strafbar. Er wird dafür bestraft. Er hat sich strafbar gemacht.

Wird jemand einer strafbaren Handlung überführt und hat er rechtswidrig und schuldhaft gehandelt, ist er schuldig. Nur hier kommt der Einsatz eines Genitivobjekts infrage: Er ist einer Tat schuldig. Er wird einer Tat schuldig befunden, wird einer Tat schuldig gesprochen, bekennt sich einer Tat schuldig.

Gunhild Simon
Jun 28 2010

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