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Zeit und Ewigkeit

Alles Leben hat eine definierte Lebenszeit. Selbst alles Unbelebte, Dingliche währt nur bis zu einem manchmal nur mathematisch vorstellbaren Ende.

Oder umgekehrt – ein Ende hat längst stattgefunden, ohne in unsere menschliche Wahrnehmung vorzudringen, weil das längst vergangene Ereignis sich nach Lichtjahren berechnet. Endlichkeit und Unendlichkeit, Zeit und Ewigkeit – das sind nachdenklich stimmende Begriffspaare.

Das Gegenteil von ewig ist zeitlich. Darin kommt eine Polarität beider Begriffe zum Ausdruck. Ewig hat eine Bedeutungsaufspaltung erfahren. Drei Bedeutungen sind darunter zu verstehen: zeitliche Unendlichkeit, Zeitalter als menschliche Kategorie und Zeitunabhängigkeit.

Woher kommt das Wort ewig?

Das Adjektiv ewig erscheint als Ursprung der Ableitungen Ewigkeit, verewigen, und ewiglich, das mit der zusätzlichen Endung -lich meistens als altertümliches Adverb gebraucht wird. Ewig hat seinerseits die adjektivische Nachsilbe -ig, die darauf hindeutet, dass es einen Ursprung dieser Ableitung - ew oder ewe – geben müsste.

Spürt man dem nach, so kommt zutage, dass das Niederländische noch dieses im Deutschen versunkene Wort in Form von eeuw, Jahrhundert, Zeitalter aufweist. Im Westgermanischen hieß dies aiwa, im Althochdeutschen ewa und im Mittelhochdeutschen ewe. Auch englisch ever, je, und forever, for evermore, ewig, für alle Zeiten, knüpfen daran an. Eine außergermanische Entsprechung findet sich in griechisch äon und lateinisch aevum, Zeit im Sinne von Lebenszeit.

Ob nun Ehe, als der Bund fürs Leben, also der auf die Lebenszeit begrenzte Vertrag, der Bestand und Gültigkeit verheißt, als etymologische Parallele zutrifft, muss mit Vorsicht bewertet werden. Diese Verknüpfung liegt zwar deshalb nahe, weil der Ehebund die weitreichendste und wichtigste vertragliche Verbindung im Leben darstellt.

Ehe bezieht sich auf den Lebensbund und Ehestand, dessen klassisches Symbol Hera, die eifersüchtig wachende Gattin des Zeus, als Schutzpatronin der Ehe war. Das Gewicht liegt hier jedoch mehr auf dem besonderen Schutz des Hausfrauenstandes als auf dem allgemeineren des Ehestandes.

Gunhild Simon
Dez 10 2009

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