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Zu Recht oder zurecht?

Die Frage, ob etwas zu Recht gemacht wird oder zurechtgemacht wird, ist nur aus dem Zusammenhang zu beantworten.

Die beiden Schreibweisen sind weder austauschbar noch gleichbedeutend wie etwa Recht haben oder recht haben.

Der Unterschied in der Betrachtung ergibt sich aus einer Beurteilung der Art und Weise einerseits und dem Tun andererseits. Es handelt sich hier also um zwei verschiedene Verben: machen und zurechtmachen.

Wenn etwas zu Recht gemacht wird, ist zu Recht ein Adverbiale mit der Bedeutung “mit Recht, aus gutem Grund”, “rechtmäßigerweise”: zu Recht geschehen, zu Recht tun, zu Recht sagen, kritisieren, vorhalten.

Das Gegenteil ist “zu Unrecht”. Beispiele für finite Verbformen sind: Es geschieht zu Recht. Das hast du mir zu Recht vorgehalten. Völlig zu Recht wirst du kritisiert.

Wird dagegen etwas zurechtgemacht, dann ist das Präfix “zurecht” eine Verbpartikel, die nie allein vorkommt, sondern nur in einer Verbindung mit dem nachfolgenden Verb: sich etwas zurechtlegen, sich zurechtfinden, jemanden zurechtweisen, mit etwas zurechtkommen, sich etwas zurechtzimmern oder -schustern.

Hier bedeutet zurecht- “etwas einem Zweck dienlich machen”.

Als betontes Präfix wird “zurecht” wie alle betonten Vorsilben in seinen finiten Verbformen im Hauptsatz getrennt: ich komme zurecht, kam zurecht, käme zurecht.

Im Infintiv und Partizip I wird das Verb hingegen zusammengeschrieben: zurechtkommen, zurechtkommend.

Im Partizip II wird -ge- eingeschoben: zurechtgekommen, im erweiterten Infinitiv -zu-, also um zurechtzukommen.

Im Nebensatz, der an seiner veränderten Verbstellung erkennbar ist, verschmilzt das trennbare Verb wieder zu einem Ganzen: …, wenn ich mich zurechtfinde, ob ich zurechtkomme, dass ich dich zurechtweise.

Gunhild Simon
8.12.2008

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