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zuteil - teilhaftig, zunichte - kaputt, zutage - offenkundig. Wie Verbzusätze funktionieren.

Wenn ein Wort nicht mehr frei - eigenständig - vorkommt, wird es als Teil eines Verbs verstanden und deshalb mit diesem zusammengeschrieben. [1] Frei vorkommen bedeutet, dass es keine eigene Wortkategorie mehr bildet. Es ist nicht mehr mit sein zu verknüpfen, um damit einen Sinn zu ergeben, wie es einem Adjektiv im prädikativen Gebrauch eigen ist.

Z. B.: Es ist gut. Sie ist zu gut für mich.

Handelt es sich nun um verblasste Wörter, deren erster Teil in dieser Form ungebräuchlich ist, schreibt man sie mit dem damit verknüpften Verb zusammen.

Hier einige Beispiele:

zugutehalten, zupass(e)kommen, zugrunderichten, zunichtemachen, zutagetreten.

Dies erkennt man ebenso an den verblassten, aus unterschiedlichen Wortarten - Adjektiven, Adverbien oder Substantiven - bestehenden Teilen, die einen Verbzusatz bilden.

Z. B.: preisgeben, heimleuchten, fehlgehen, weismachen, kundtun, haltmachen, achtgeben.

Sie werden als Verbform im Nebensatz, als Infinitiv und Partizip zusammengeschrieben, jedoch treten sie in den einfachen Zeiten - Präsens, Präteritum - und vergleichbar strukturierten Konjunktivformen I und II - als finites Verb im Hauptsatz getrennt auf.

Z. B.: Ich gebe etwas preis.

Ein eigenständiges Adjektiv ist als solches eindeutig, wenn es mit sein kombinierbar ist. Kombinationen mit sein werden getrennt geschrieben. Man kann einer Ehre oder Gnade teilhaftig sein wie auch werden. Dagegen kann einem nur Ehre oder Gnade zuteil werden. Ergibt es Sinn zu sagen: Dir ist Gnade zuteil. - Mein gesamtes Hab und Gut ist zunichte. Oder ist hier zuteilgeworden und zunichtegemacht unabdingbar?

Ob dies bei allen angeführten Beispielen greift, ist unsicher. So wie in älteren Ausgaben des Wörterbuchs zuteil zwar mit werden kombiniert vorkommt, jedoch nicht zusammengeschrieben werden muss, so werden auch zupass, zugute, zugrunde und zunichte dort als noch eigenständige Wörter dargestellt.

Man sollte annehmen, dass es sich auch mit zunutze, zuschulden oder zuschanden genauso verhielte. Für diese Wörter ist jedoch als ebenbürtige Wortgruppe sich zu Nutze machen, sich zu Schulden kommen lassen und zu Schanden reiten oder werden vorgesehen. Auch die Präposition zugunsten, zuungunsten sind aus verblassten Substantiven hervorgegangen und können wie beispielsweise zuhause, zu Hause auf zweierlei Art geschrieben werden.

Diese Art verblasster Substantive, die mit einer Präposition - z. B. zu, mit, auf - eine feste Verbindung eingegangen sind, erwerben dadurch ihrerseits präpositionalen oder adverbialen Charakter: mitnichten, aufgrund, zuhause. Dies ist der Grund, der eine Veränderung ihrer Schreibung nahelegt, denn die veränderte Schreibung weist auch auf eine Akzentverschiebung in der Bedeutung hin. Sie besagt, dass das Substantiv seinen wörtlichen Sinn verloren hat und übertragene Bedeutung angenommen hat.

Beispiele:

zunichtemachen bedeutet zerstören, eine Übertragung aus zu einem Nichts machen.

zuteilwerden bedeutet teilhaftig sein, übertragen aus ein Teil zugeteilt zu bekommen.

zugrundeliegen bedeutet eine Gundlage sein, eine Übertragung von zuunterst liegen.

zutagetreten bedeutet offenkundig werden, eine Übertragung aus ans Tageslicht treten.

zustandekommen bedeutet erstellt werden, eine Übertragung aus zu einem aufrechten Stand gelangen.

[1] § 34 der Amtlichen Regelung

Gunhild Simon
10.06.2009

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