Da sich die Kassensumme ungehemmt
entwickelt wird ein weiterer Regler oder eine Begrenzung
notwendig. Das Anhäufen der Kassensumme soll auf einen
einstellbaren Betrag pro Teilhaber begrenzt werden können.
Dieser Betrag sollte so festgelegt werden, daß Leistungen
sicher erbracht werden können. Darüber gäbe es
noch eine Regelbedingung. Der Betrag pro Teilnehmer kann bei
großen Gemeinschaften kleiner sein als bei kleinen
Gemeinschaften.
Da immer Ausgaben da sind und die Ausgaben mit steigendem
Sozialanteil steigen genügt zur Regelung ein Anheben des
Sozialanteils bei steigender Kassensumme. Dieser zweite
Stellwert wird in einem einstellbaren Verhältnis zu dem
ersten Anteil addiert.
Die grüne, rote und schwarze Kurve zeigen einen
unterschiedlich starken Eingriff des zweiten Reglers. Im Falle
der schwarzen Kurve erfolgt ein sicheres Begrenzen der
Kassensumme auf 500Einheiten pro Teilhaber, also auf
2000Einheiten. Einzig das Einschwingverhalten dieses Reglers ist
ungünstig, da niemand im Anfahrverhalten des Paktes einen
sinkenden Sozialanteil in Kauf nehmen würde.
Das Übergangsverhalten zwischen den Reglern wurde mit
der 'Wichtung der Regleranteile' verbessert.