Da sich die Kassensumme ungehemmt entwickelt wird ein weiterer
Regler oder eine Begrenzung notwendig. Das Anhäufen der
Kassensumme soll auf einen
einstellbaren Betrag pro Teilhaber begrenzt werden können. Dieser
Betrag
sollte so festgelegt werden, daß Leistungen sicher erbracht
werden können. Darüber gäbe es noch eine Regelbedingung.
Der Betrag pro Teilnehmer kann bei großen Gemeinschaften kleiner
sein als bei kleinen Gemeinschaften.
Da immer Ausgaben da sind und die Ausgaben mit steigendem Sozialanteil
steigen genügt zur Regelung ein Anheben des Sozialanteils bei
steigender Kassensumme. Dieser zweite Stellwert wird in einem
einstellbaren Verhältnis zu dem ersten Anteil addiert.
Die grüne, rote und schwarze Kurve zeigen einen unterschiedlich
starken Eingriff des zweiten Reglers. Im Falle der schwarzen Kurve
erfolgt ein sicheres Begrenzen der Kassensumme auf 500Einheiten pro
Teilhaber, also auf 2000Einheiten. Einzig das Einschwingverhalten
dieses Reglers ist ungünstig, da niemand im Anfahrverhalten des
Paktes einen sinkenden Sozialanteil in Kauf nehmen würde.
Das Übergangsverhalten zwischen den Reglern wurde mit der
'Wichtung der Regleranteile' verbessert.